Personenschutz bei Suchmaschinen - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !
Opfer
von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangenheit
zeigten die Suchmschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - bei
Eingabe eines Namens auch alle negativen und verleumderischen Inhalte
bzw. Eintragungen im Internet an, die mit dem Namen in irgendeinem
Zusammenhang standen, egal ob die Inhalte wahr oder unwahr waren oder
auf ausländischen Servern gespeichert waren.
Selbst
wenn man ein innerhalb der EU erstrittenes Urteil gegen die
Verantwortlichen in Händen hatte liess es sich in den meisten Fällen
nicht durchsetzen.
Google und Co zeigten diese Suchmaschinentreffer konstant weiter an, die Stalkingopfer hatten fast immer das Nachsehen.
Ab
sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat
eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es
gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist,
ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen
und dies unabhängig davon, ober der Betroffene einen Schaden erlitten
hat oder nicht, wobei es auch egal ist, ob die Daten falsch oder wahr
sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person
müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Geklagt
hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit
seiner Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte, deshalb in
öffentlichen Medien gestanden hatte und der gegen die "ewige"
Veröffentlichung dieser alten Daten gegen Google auf Löschung geklagt
hatte.
Noch nach 16 Jahren verknüpfte die Suchmaschine
Google, das Weltgedächtnis Google, die Schuldengeschichte von damals
mit dem Namen des spanischen Mannes. Das müsse der Mann sich nicht
gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.
Reinhard Göddemeyer
Montag, 19. Mai 2014
Mittwoch, 14. Mai 2014
Presseerklärung von Rolf Schälike Hamburg
PRESSEERKLÄRUNG
Rechtsanwälte Prof. Dr. Christian Schertz und Dominik Höch können es nicht lassen. Beide Anwälte sind nicht in der Lage, das Buskeismus-Projekt als Chance für die Unterstützung der notwendigen Meinungsfreiheit in Deutschland zu erkennen, geschweige denn zu akzeptieren. Deren Geschäftsinteressen haben Vorrang. Die beiden Anwälte sind mit ihren Vorstellungen zum eigenen Schaden verblendet.
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Prof. Dr. Christian Schertz möchte vom Vors. Richter Andreas Buske bestätigt bekommen, dass über seine Methoden nur so berichtet werden darf, wie es dem Berliner Schwarzkittel gerade passt. Seine Kanzlei erwirkte in Berlin beim Landgericht und dem Kammergericht eine Einstweilige Verfügung. Das Hauptsacheverfahren 325 O 217/10 wurde in Hamburg geführt. Es erging das absurde Urteil, mit dem einige Äußerungen und die Nennung von acht Aktenzeichen aus einer Liste mit mehr als fünfzig Aktenzeichen verlorener Prozesse verboten wurden. Prof. Dr. Christian Schertz möchte nicht wahrhaben, dass er weit über 150 Prozesse in eigener Sache bzw. für seine Mandanten verloren hat. Allein gegen den Buskeismus-Betreiber verlor dieser Promianwalt mehr als fünfzig mal.
Wir gingen in Berufung. Die Berufungsverhandlung findet beim OLG Hamburg, Az. 7 U 37/11 am 04.03.2014, 12:00-13:00, Saal 210 statt.
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Rechtanwalt Dominik Höch, ehemals Sozius bei Prof. Dr. Christian Schertz, vertritt auch Kriminelle. Hand in Hand mit diesen legt er Bürger juristisch rein. Wir hatten über das Verfügungsverfahren 27 O 504/09 berichtet.
Markus Frick als Börsenguru bekannt, besser charakterisiert als "Knastologe" oder einfach als "Bäcker", was sein erlernter Beruf ist.
Als Börsenexperte hat Markus Flick Tausende von Anlegern reingelegt. Ein guter Partner für den Rechtsanwalt Dominik Höch beim erfolgreichen Missbrauch des Rechtsstaates mit rechtsstaatlichen Mitteln. Der Buskeismus-Betreiber musste sogar wegen derer juristischen Tricks für 5 Tage in den Knast. In der UHA Holstenclacis fanden der Knastologe Markus Frick und sein rechtsanwaltliche Partner Dominik Höch bei den Vollzugsbeamten gleichwertige Helfer mit Claudia Dreyer als Anstaltsleiterin an der Spitze.
Wir fragen uns,
sind sich die an dieser juristischen Aktion - den Buskeismus-Betreiber materiell grundlos u.a. über Knast, mundtot zu machen - beteiligten Juristen,
die LG-Richter Mauck, Dr. Hinke, Dr. Borgmann, Dr. Hegemeister,
LG-Richterin Becker,
KG-Richter Neuhaus, Frey und Thiel,
UHA-Leiterin Claudia Dreyer
sowie
Hamburger Richter und Politiker, die sich gegen die Verurteilung der Folter in der UHA Holstenclacis in Form des 4tätigen vollständigen Essensanzuges wehren,
bewusst, dass sie Kriminellen Vorschub leisten auf dem Weg zur Machtübernahme?
Rechtsanwalt Dominik Höch und sein Mandant Markus Frick wollen wissen, ob sie mit ihren juristischen Tricks dem Buskeismus-Betreiber weiteren Schaden zufügen dürfen.
Die Hauptsacheverhandlung findet beim Landgericht Berlin, Tegeler Weg, Az. 27 O 665/13 am 25.02.2014, 11:00, Saal 143 statt.
16.01.14
Rolf Schälike
Irre(n) Richter
Was ist mit der deutschen Justiz bloss los ?
Fälle wie der von Harry Wörz lassen den Durchschnittsbürger hoffen, niemals in die Fänge der deutschen Polizei und in die Hände der deutschen Justizia zu gelangen.
2010 gab es in Dortmund einen niedergelassenen Strafverteidiger namens Dr.Kamann, der die Eigenart hatte, seinen Mandanten keine Rechnung zu schicken.
Auf Nachfrage erklärte er dazu:
"Ich habe in meinem Beruf als Strafrichter so viel Mist gebaut, so viele Fehlurteile gefällt, dass ich diese kostenlosen Verteidigungen als Wiedergutmachung ansehe."
Fälle wie der von Harry Wörz lassen den Durchschnittsbürger hoffen, niemals in die Fänge der deutschen Polizei und in die Hände der deutschen Justizia zu gelangen.
2010 gab es in Dortmund einen niedergelassenen Strafverteidiger namens Dr.Kamann, der die Eigenart hatte, seinen Mandanten keine Rechnung zu schicken.
Auf Nachfrage erklärte er dazu:
"Ich habe in meinem Beruf als Strafrichter so viel Mist gebaut, so viele Fehlurteile gefällt, dass ich diese kostenlosen Verteidigungen als Wiedergutmachung ansehe."
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