Personenschutz bei Suchmaschinen - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !
Opfer
von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangenheit
zeigten die Suchmschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - bei
Eingabe eines Namens auch alle negativen und verleumderischen Inhalte
bzw. Eintragungen im Internet an, die mit dem Namen in irgendeinem
Zusammenhang standen, egal ob die Inhalte wahr oder unwahr waren oder
auf ausländischen Servern gespeichert waren.
Selbst
wenn man ein innerhalb der EU erstrittenes Urteil gegen die
Verantwortlichen in Händen hatte liess es sich in den meisten Fällen
nicht durchsetzen.
Google und Co zeigten diese Suchmaschinentreffer konstant weiter an, die Stalkingopfer hatten fast immer das Nachsehen.
Ab
sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat
eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es
gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist,
ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen
und dies unabhängig davon, ober der Betroffene einen Schaden erlitten
hat oder nicht, wobei es auch egal ist, ob die Daten falsch oder wahr
sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person
müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Geklagt
hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit
seiner Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte, deshalb in
öffentlichen Medien gestanden hatte und der gegen die "ewige"
Veröffentlichung dieser alten Daten gegen Google auf Löschung geklagt
hatte.
Noch nach 16 Jahren verknüpfte die Suchmaschine
Google, das Weltgedächtnis Google, die Schuldengeschichte von damals
mit dem Namen des spanischen Mannes. Das müsse der Mann sich nicht
gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.
Reinhard Göddemeyer
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